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Psychotherapie

Als anerkannte Ausbildungspraxis bieten ich und von mir angeleitete und supervidierte Ausbildungskandidat*innen nach der Zwischenprüfung Einzelpsychotherapie für Jungen, Mädchen und junge Erwachsene bis 21 J nach den Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen an.

Erwachsene Personen können von mir nur mit privater Abrechnung behandelt werden.

Wenn keine Therapie notwendig ist

Weitervermittlung an Beratungsstellen, Psychiater*innen, andere Fachärzt*innen, Krankenhaus, Rehabilitation, Maßnahmen und Angebote der Jugendhilfe, etc.

Wenn eine Therapie notwendig ist

gibt es zwei Möglichkeiten, entweder in die Akutbehandlung oder in die Probatorik und die Behandlung nach den Psychotherapierichtlinien.

Sprechstunde

Vor Aufnahme einer Psychotherapie ist es möglich, Sprechstunden ohne Antrag zu vereinbaren. Hierfür können bis zu 10 x 25 Minuten gemacht werden. Dies wird nicht auf das Stundenkontingent einer evtl. später stattfindenen Behandlung angerechnet.

    Probatorik

    Wenn vermutlich eine Behandlung begonnen werden soll, können Mädchen, Jungen, junge Erwachsene und ihre Bezugspersonen ohne Beantragung probatorische Termine in Anspruch nehmen: es sind mind. 2, bis zu 6 Termine (50 mins), möglich

    Akutbehandlung

    Bis zu 24 x 25-minütige Termine, in Einheiten von 25 oder 50 Minuten, sind möglich (erbrachte Stunden werden auf eine anschließende weitere Therapie angerechnet)

    Kurzzeittherapie

    muss beantragt werden:

    KZT 1:
    12 Stunden (50 mins) + 3 Termine für Bezugspersonen

    KZT 2:
    12 weitere Stunden + 3 Termine für Bezugspersonen

    Langzeittherapie

    als Umwandlung der KZT:

    LZT:

    für Mädchen und Jungen 70 Stunden
    für Jugendliche 90 Stunden 


    Danach ist eine Therapieverlängerung bis 150/180 Stunden möglich

    Traumatisierung/Traumatherapie

    Traumatisierend sind Erfahrungen und Erlebnisse dann, wenn sie Menschen existentiell in Frage stellen und aufgrund ihrer Massivität und Überforderung nicht angemessen verarbeitet und integriert werden können. Oft haben sie extreme Folgen, die noch Jahre danach (wieder) die Lebensqualität beeinflussen können, z.B. heftige Angstgefühle, psychosomatische Reaktionen, hohe andauernde innere Erregung, wieder kehrende belastende Erinnerungen, sich fremd in der Welt fühlen, Schwierig-keiten in der Beziehungsgestaltung, und vieles mehr.


    Auf www.e-dietrich-stiftung.de sind 3 Filme zum Anschauen oder Herunterladen mit Informationen zu Traumatisierung:

    Erlebnisse werden zum Schutz "vergessen" und eine Wiedererinnerung, die dann auch bruchstückhaft sein kann, ist oft hoch belastend und krisenhaft. Viele Menschen bagatellisieren und können es nicht einordnen. Dabei reagiert unser Organismus mit phantastischen (Überlebens)Strategien auf von außen völlig überfordernde Situationen...

    Mehr Infos zur Traumatherapie als PDF

    Beantragung von Psychotherapie

    Eltern/Bezugspersonen, Mädchen, Jungen, junge Erwachsene können sich direkt an eine niedergelassene Psychotherapeut*in wenden, es ist keine Überweisung des/der Haus- oder Facharztes*ärztin nötig. Für die Beantragung der KZT ist ein ärztlicher Konsiliarbericht nötig. 


    Detaillierte Beschreibung des Angebots sowie der Kosten als PDF zum Download finden sie 
    hier



    In der psychotherapeutischen Behandlung von Mädchen und Jungen sind in der Regel Sitzungen mit den Bezugspersonen vorgesehen. Dies können neben den PflegeEltern oder anderen Erziehungsberechtigten auch andere Bezugspersonen (Partner*in, Lehrer*in, Erzieher*in, Großeltern, etc.) sein.

    Bärbel Benzel
    Psychotherapeutische Praxis
    Darmstädter Str. 9
    64354 Reinheim

    Tel 06162 / 93 95 90
    Fax 06162 / 93 95 91
    info@baerbel-benzel.de